Amtliche Funkzeugnisse der Sportschifffahrt
ALLGEMEINES: | ZULASSUNG: | THEORIEPRÜFUNG: | PRAXISPRÜFUNG: | |
UKW-Sprechfunk-zeugnis |
Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrts-straßen. International und unbefristet gültig. |
ab 15 Jahren | Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Frage-bogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeitsmeldungen oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel. Kenntnisse in folgenden Bereichen des Binnenschiff-fahrtsfunks sind nachzuweisen: - wesentliche Merkmale, - Rangfolge des Funkverkehrs, - Arten des Funkverkehrs, - Funkstellen, - Frequenzen und Nutzung, - Automatisches Sender- identifikationssystem (ATIS), - Bestimmungen/ Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage. |
In der praktischen Prüfung müssen Abwicklungaufgaben des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden. |
Beschränkt |
Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig. |
ab 15 Jahren | Die theoretische Prüfung besteht aus einem Frage-bogen, der Aufnahme von |
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (wie Aussenden eines Notalarms, Speicherab-frage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanal-wechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden. |
Allgemeines
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Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunk-dienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. International und unbefristet gültig. |
ab 18 Jahren | Die theoretische Prüfung besteht aus Fragebogen, der Aufnahme von Not- , Dring-lichkeits- oder Sicherheits-meldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ins Deutsche, der Übersetzung eines deutschen Textes ins englische und dessen Absetzung über Funk unter Verwendung des internat. phonetischen Alphabets sowie der gebräuchlichen Abkürzungen und Rede- wendungen in der Seefahrt. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft. Kenntnisse - SRC und zusätzlich: - mobiler Seefunkdienstes über Satelliten, - GMDSS, - öffentlicher Seefunkdienst - der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See sind nachzuweisen. |
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus den Bereichen terrestrischer Seefunk und Seefunk über Satelliten erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten im Bereich Inmarsat A/B/M und C unter Bedienung von UKW/GW/KW/Inmarsat-Anlagen nachgewiesen werden. |
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[Quelle: Deutscher Seglerverband] |
In vielen Ländern muss mittlerweile der Schiffsführer einer Charteryacht im Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses sein. Es reicht vielfach nicht mehr, wenn ein Crewmitglied ein solches Funkzeugnis besitzt. - Für die kommenden Jahre ist angedacht, diese Regelung Stück für Stück auf weitere Wassersportreviere auszuweiten.
Eine Funkanlage an Bord, sowie etwaige Kenntnisse zur Bedienung dieser und zur Teilnahme am Funkverkehr dienen der Sicherheit von Schiff und Besatzung. Tragen auch Sie einen Teil zur Sicherheit der Seefahrt bei!
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